Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass laut § 34 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bad Kohlgrub, die Bekanntmachungen an den Gemeindetafeln bekannt gegeben werden. Diese ist nach § 34 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Gemeinderat Bad Kohlgrub folgende Gemeindetafel: Rathaus (Haupteingang). Alle Informationen, Angaben und Textbeiträge innerhalb dieser Seite sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
Bekanntmachungen