Der Gemeinderat der Gemeinde Bad Kohlgrub hat am 10.10.2023 die Richtlinie für das vorliegende kommunale Förderprogramm beschlossen.
Zweck des kommunalen Förderprogramms ist die Einhaltung und Weiterführung des eigenständigen Charakters von Bad Kohlgrub.
Die dem Ortscharakter entsprechende Entwicklung soll durch geeignete Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung des Ortsbildes und denkmalpflegerischer Gesichtspunkte unterstützt werden.
Zusätzlich sollten ökologisch sinnvolle Maßnahmen, die dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel dienen (wie beispielsweise Entsiegelung und Begrünung), gefördert werden.
Um den demografischen Wandel zu begleiten und die Inklusion zu unterstützen, sind auch Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Gebäuden förderfähig.
Das Geschäftsflächenprogramm dient dazu, das Erscheinungsbild von Verkaufsflächen, Handwerksläden und Geschäftsräumen zu stärken und verbessern.
Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme und Neuansiedlung von Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetrieben im Bereich der Fassaden und Schaufenster sind ebenfalls förderfähig.
Es soll den Ortskern beleben, die zentrale Versorgungsfunktion sichern und die Barrierefreiheit im Handel ausbauen.
Hier finden Sie alle Unterlagen zum Download.
- Postkarte Bad Kohlgrub
- Gestaltungsfibel Bad Kohlgrub
- Richtlinie Förderprogramm 2025
- Förderantrag Fassadenprogramm
- Förderantrag Geschäftsflächenprogramm